{"id":1588,"date":"2024-03-18T20:05:09","date_gmt":"2024-03-18T20:05:09","guid":{"rendered":"https:\/\/bgwiedlisbach.ch\/?p=1588"},"modified":"2024-03-18T20:17:30","modified_gmt":"2024-03-18T20:17:30","slug":"projektstand-forst-haellchoepfli","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bgwiedlisbach.ch\/?p=1588","title":{"rendered":"Projektstand \u00abForst H\u00e4llch\u00f6pfli\u00bb"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf Initiative der Burgergemeinden Wiedlisbach und Niederbipp entstand vor gut zwei Jahren die Idee von einem gemeinsamen Forstbetrieb in den beiden Forstrevieren Bipperamt West und Bipperamt Ost. Da auch der Kanton diese \u00dcberlegungen unterst\u00fctzte, wurde koordiniert durch das Beratungs- und Planungsb\u00fcro Kaufmann und Bader, dieses Projekt ausgearbeitet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der grosse Einsatz des Planungsausschusses, sowie die vielen Stunden der Beratung und Diskussion, erm\u00f6glichen uns nun den n\u00e4chsten Schritt. Die Gr\u00fcndung des Gemeindeverbands \u00abForst H\u00e4llch\u00f6pfli\u00bb wird daher an der kommenden Fr\u00fchlings-Burgerversammlung 2024 traktandiert. Die Abstimmungsbotschaft und das Organisationsreglement werden daher \u00f6ffentlich aufgelegt. Einige Ausz\u00fcge davon sind in den folgenden Abschnitten zu finden:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Ausgangslage<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Auftrag des Kantons \u00fcbernehmen im Bipperamt aktuell die beiden Burgergemeinden Niederbipp und Wiedlisbach die gesetzlichen Aufgaben des kommunalen Forstdienstes (Revieraufgaben). Zusammen betreuen die beiden Forstreviere rund 2&#8217;320 Hektaren Wald mit einer Jahresnutzung von gegen 21&#8217;500 Festmetern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die beiden Burgergemeinden besch\u00e4ftigen je eine eigene Forstequipe mit einem F\u00f6rster, drei bis vier Forstwarten und ein oder zwei Forstwart-Lernenden. Beide Forstbetriebe verf\u00fcgen \u00fcber einen zweckm\u00e4ssigen Werkhof, einen modernen Kranschlepper und die n\u00f6tigen Betriebsmittel f\u00fcr die fachgerechte Waldpflege.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Burgergemeinde Wiedlisbach stellt heute als Kopfbetrieb das n\u00f6tige Personal und die Betriebsmittel f\u00fcr die Bewirtschaftung der knapp 200 Hektaren eigenem Wald und der rund 700 Hektaren Wald der Revierpartner (Burgergemeinden Attiswil, Inkwil und Rumisberg, Einwohnergemeinde Farnern und Waldgemeinde Wangen). Die Revierpartner entscheiden jedoch unabh\u00e4ngig voneinander \u00fcber ihr Forstbudget und die Massnahmen, die in ihrem eigenen Wald ausgef\u00fchrt werden. Sie entscheiden auch individuell \u00fcber die eingesetzten Mittel. Damit bewahren sich die einzelnen Waldeigent\u00fcmer die maximale Unabh\u00e4ngigkeit und die Bewirtschaftung erfolgt abgestimmt auf ihre konkreten Zielsetzungen. Die Budgetentscheidungen der einzelnen Waldeigent\u00fcmer wirken sich jedoch sehr direkt auf die Erfolgsrechnung der Partner aus. Die ergebnisorientierte F\u00fchrung und die Investitionsentscheide des Kopfbetriebes sind entsprechend erschwert. Zus\u00e4tzlich betreut der Revierf\u00f6rster gut 240 Hektaren Privatwald.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Burgergemeinde Niederbipp betreut neben den 550 Hektaren eigenem Wald im Auftrag zus\u00e4tzlich die knapp 90 Hektaren Wald der Burgergemeinde Wolfisberg. Daneben betreut der Revierf\u00f6rster gut 190 Hektaren Privatwald. Die Burgergemeinden Oberbipp und Bannwil mit 350 Hektaren Wald werden durch den F\u00f6rster von Niederbipp hoheitlich betreut, besch\u00e4ftigen aber ebenfalls je eine eigene minimale Forstequipe.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Forstbetriebe in der Schweiz wird das wirtschaftliche Umfeld immer anspruchsvoller. Bei steigenden Personal- und Maschinenkosten haben sich die Rundholzpreise seit Mitte der 1980er Jahre real halbiert. Gleichzeitig hat die Produktivit\u00e4t hochmechanisierter Holzerntesysteme deutlich zugenommen. Der Einsatz dieser modernen Mittel und die gestiegenen Sicherheitsanforderungen verlangen ausgebildetes Fachpersonal und gen\u00fcgend grosse Forstequipen. Im Bipperamt bestehen erhebliche Verbesserungsm\u00f6glichkeiten durch eine verst\u00e4rkte Zusammenarbeit der Waldeigent\u00fcmer.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Burgergemeinden Niederbipp und Wiedlisbach streben deshalb den Aufbau gemeinsamer Betriebsstrukturen an. Sie haben alle Waldeigent\u00fcmer im Bipperamt eingeladen, an den Diskussionen \u00fcber einen gemeinsamen Forstbetrieb teilzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Reorganisationsprojekt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der eingesetzte Planungsausschuss hat sich in den vergangenen Monaten eingehend mit den Entwicklungsm\u00f6glichkeiten der beiden Forstreviere auseinandergesetzt. Der Ausschuss ist \u00fcberzeugt, dass die k\u00fcnftigen Herausforderungen mit einem gemeinsamen Betrieb am besten gemeistert werden k\u00f6nnen, und empfiehlt die Fusion der beiden Forstreviere zum Gemeindeverband \u00abForst H\u00e4llch\u00f6pfli\u00bb. Nach intensiven Diskussionen unter den zw\u00f6lf \u00f6ffentlichen Waldeigent\u00fcmern in der Region, haben sich die Burgerr\u00e4te von Attiswil, Niederbipp und Wiedlisbach daf\u00fcr ausgesprochen, sich am geplanten gemeinsamen Forstbetrieb zu beteiligen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Um die bestehenden Rationalisierungspotenziale voll auszusch\u00f6pfen und Planung, Ausf\u00fchrung und Abrechnung der Arbeiten m\u00f6glichst einfach zu gestalten, soll die Waldbewirtschaftung k\u00fcnftig auf gemeinsame Rechnung erfolgen. Auf eine Aufteilung auf die einzelnen Waldeigent\u00fcmer w\u00fcrde verzichtet. Vorgeschlagen wird eine schlanke F\u00fchrungsstruktur mit einem vierk\u00f6pfigen Vorstand, in dem jede Burgergemeinde entsprechend ihrer Waldfl\u00e4che mit ein oder zwei Mitgliedern vertreten ist, und eine mit den n\u00f6tigen Kompetenzen ausgestattete Betriebsleitung, mit der sich auch die bisher ungen\u00fcgende Stellvertretung verbindlich regeln l\u00e4sst.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Als Rechtsform f\u00fcr den neuen Betrieb ist ein Gemeindeverband vorgesehen. Die Koordination der Eigent\u00fcmerinteressen kann hier in der Abgeordnetenversammlung erfolgen, in der jede Burgergemeinde, entsprechend ihrer Waldfl\u00e4che, mit zwei bis vier Stimmen vertreten ist. Der gemeinsame Forstbetrieb \u00fcbernimmt bei der Gr\u00fcndung das gesamte aktuell eingesetzte Forstpersonal und die in den beiden Forstbetrieben vorhandenen Betriebsmittel. Als St\u00fctzpunkt f\u00fcr die Forstequipe ist der Forstwerkhof Ziegelh\u00fctte in Niederbipp vorgesehen, der durch den Forstbetrieb gemietet wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der gemeinsame Forstbetrieb soll grunds\u00e4tzlich gewinnorientiert arbeiten und tr\u00e4gt die Ergebnisverantwortung. Bei der Gr\u00fcndung wird der Verband mit einem Eigenkapital von 1.5 Mio. Franken (Grundkapital) ausgestattet. Investitionen kann der Forstbetrieb damit aus den Eigenmitteln finanzieren. Bis der Maximalbestand des Eigenkapitals von 2.5 Mio. Franken erreicht ist, wird die H\u00e4lfte des Ertrags\u00fcberschusses an die beteiligten Burgergemeinden ausgesch\u00fcttet. Ist der Maximalbetrag erreicht, wird der gesamte Gewinn ausbezahlt. Ein allf\u00e4lliger Verlust, zum Beispiel nach einem Sturmereignis, wird dem Eigenkapital belastet und muss nicht von den Verbandsgemeinden gedeckt werden (keine automatische Defizitdeckung vorgesehen).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Zweck, die Organisation und die Finanzierung des neuen Forstbetriebs sind detailliert geregelt im Organisationsreglement, das den Burgerversammlungen zum Beschluss vorliegt. Wenn die Burgerinnen und Burger der Gr\u00fcndung des Verbandes zustimmen, kann der Gemeindeverband \u00abForst H\u00e4llch\u00f6pfli\u00bb ab Anfang 2025 operativ t\u00e4tig werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In diesem Fall w\u00fcrden die bestehenden Forstbetriebe aufgel\u00f6st. Die Burgergemeinde Niederbipp und Wiedlisbach k\u00f6nnten die vorhandenen Fahrzeuge und Maschinen als Sacheinlage in den Verband einbringen. Die Bewertung der eingebachten Sachmittel erfolgt zum Zeitpunkt der \u00dcbernahme durch den neuen Forstbetrieb (Ende 2024) durch qualifizierte Fachpersonen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Burgerr\u00e4te von Attiswil, Niederbipp und Wiedlisbach sind \u00fcberzeugt, dass mit der geplanten Zusammenarbeit sichergestellt ist, dass die nachhaltige und naturnahe Pflege und Nutzung der Waldungen im Bipperamt auch in Zukunft wirtschaftlich erfolgt und der Wald weiterhin alle seine Funktionen dauerhaft und uneingeschr\u00e4nkt erf\u00fcllen kann. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Die Burgerr\u00e4te von Attiswil, Niederbipp und Wiedlisbach empfehlen den Burgerinnen und Burgern, dem Beitritt zum Gemeindeverband \u00abForst H\u00e4llch\u00f6pfli\u00bb zuzustimmen.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf Initiative der Burgergemeinden Wiedlisbach und Niederbipp entstand vor gut zwei Jahren die Idee von einem gemeinsamen Forstbetrieb in den beiden Forstrevieren Bipperamt West und Bipperamt Ost. 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