Projektstand «Forst Hällchöpfli»
Auf Initiative der Burgergemeinden Wiedlisbach und Niederbipp entstand vor gut zwei Jahren die Idee von einem gemeinsamen Forstbetrieb in den beiden Forstrevieren Bipperamt West und Bipperamt Ost. Da auch der Kanton diese Überlegungen unterstützte, wurde koordiniert durch das Beratungs- und Planungsbüro Kaufmann und Bader, dieses Projekt ausgearbeitet.
Der grosse Einsatz des Planungsausschusses, sowie die vielen Stunden der Beratung und Diskussion, ermöglichen uns nun den nächsten Schritt. Die Gründung des Gemeindeverbands «Forst Hällchöpfli» wird daher an der kommenden Frühlings-Burgerversammlung 2024 traktandiert. Die Abstimmungsbotschaft und das Organisationsreglement werden daher öffentlich aufgelegt. Einige Auszüge davon sind in den folgenden Abschnitten zu finden:
Ausgangslage
Im Auftrag des Kantons übernehmen im Bipperamt aktuell die beiden Burgergemeinden Niederbipp und Wiedlisbach die gesetzlichen Aufgaben des kommunalen Forstdienstes (Revieraufgaben). Zusammen betreuen die beiden Forstreviere rund 2’320 Hektaren Wald mit einer Jahresnutzung von gegen 21’500 Festmetern.
Die beiden Burgergemeinden beschäftigen je eine eigene Forstequipe mit einem Förster, drei bis vier Forstwarten und ein oder zwei Forstwart-Lernenden. Beide Forstbetriebe verfügen über einen zweckmässigen Werkhof, einen modernen Kranschlepper und die nötigen Betriebsmittel für die fachgerechte Waldpflege.
Die Burgergemeinde Wiedlisbach stellt heute als Kopfbetrieb das nötige Personal und die Betriebsmittel für die Bewirtschaftung der knapp 200 Hektaren eigenem Wald und der rund 700 Hektaren Wald der Revierpartner (Burgergemeinden Attiswil, Inkwil und Rumisberg, Einwohnergemeinde Farnern und Waldgemeinde Wangen). Die Revierpartner entscheiden jedoch unabhängig voneinander über ihr Forstbudget und die Massnahmen, die in ihrem eigenen Wald ausgeführt werden. Sie entscheiden auch individuell über die eingesetzten Mittel. Damit bewahren sich die einzelnen Waldeigentümer die maximale Unabhängigkeit und die Bewirtschaftung erfolgt abgestimmt auf ihre konkreten Zielsetzungen. Die Budgetentscheidungen der einzelnen Waldeigentümer wirken sich jedoch sehr direkt auf die Erfolgsrechnung der Partner aus. Die ergebnisorientierte Führung und die Investitionsentscheide des Kopfbetriebes sind entsprechend erschwert. Zusätzlich betreut der Revierförster gut 240 Hektaren Privatwald.
Die Burgergemeinde Niederbipp betreut neben den 550 Hektaren eigenem Wald im Auftrag zusätzlich die knapp 90 Hektaren Wald der Burgergemeinde Wolfisberg. Daneben betreut der Revierförster gut 190 Hektaren Privatwald. Die Burgergemeinden Oberbipp und Bannwil mit 350 Hektaren Wald werden durch den Förster von Niederbipp hoheitlich betreut, beschäftigen aber ebenfalls je eine eigene minimale Forstequipe.
Für die Forstbetriebe in der Schweiz wird das wirtschaftliche Umfeld immer anspruchsvoller. Bei steigenden Personal- und Maschinenkosten haben sich die Rundholzpreise seit Mitte der 1980er Jahre real halbiert. Gleichzeitig hat die Produktivität hochmechanisierter Holzerntesysteme deutlich zugenommen. Der Einsatz dieser modernen Mittel und die gestiegenen Sicherheitsanforderungen verlangen ausgebildetes Fachpersonal und genügend grosse Forstequipen. Im Bipperamt bestehen erhebliche Verbesserungsmöglichkeiten durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Waldeigentümer.
Die Burgergemeinden Niederbipp und Wiedlisbach streben deshalb den Aufbau gemeinsamer Betriebsstrukturen an. Sie haben alle Waldeigentümer im Bipperamt eingeladen, an den Diskussionen über einen gemeinsamen Forstbetrieb teilzunehmen.
Reorganisationsprojekt
Der eingesetzte Planungsausschuss hat sich in den vergangenen Monaten eingehend mit den Entwicklungsmöglichkeiten der beiden Forstreviere auseinandergesetzt. Der Ausschuss ist überzeugt, dass die künftigen Herausforderungen mit einem gemeinsamen Betrieb am besten gemeistert werden können, und empfiehlt die Fusion der beiden Forstreviere zum Gemeindeverband «Forst Hällchöpfli». Nach intensiven Diskussionen unter den zwölf öffentlichen Waldeigentümern in der Region, haben sich die Burgerräte von Attiswil, Niederbipp und Wiedlisbach dafür ausgesprochen, sich am geplanten gemeinsamen Forstbetrieb zu beteiligen.
Um die bestehenden Rationalisierungspotenziale voll auszuschöpfen und Planung, Ausführung und Abrechnung der Arbeiten möglichst einfach zu gestalten, soll die Waldbewirtschaftung künftig auf gemeinsame Rechnung erfolgen. Auf eine Aufteilung auf die einzelnen Waldeigentümer würde verzichtet. Vorgeschlagen wird eine schlanke Führungsstruktur mit einem vierköpfigen Vorstand, in dem jede Burgergemeinde entsprechend ihrer Waldfläche mit ein oder zwei Mitgliedern vertreten ist, und eine mit den nötigen Kompetenzen ausgestattete Betriebsleitung, mit der sich auch die bisher ungenügende Stellvertretung verbindlich regeln lässt.
Als Rechtsform für den neuen Betrieb ist ein Gemeindeverband vorgesehen. Die Koordination der Eigentümerinteressen kann hier in der Abgeordnetenversammlung erfolgen, in der jede Burgergemeinde, entsprechend ihrer Waldfläche, mit zwei bis vier Stimmen vertreten ist. Der gemeinsame Forstbetrieb übernimmt bei der Gründung das gesamte aktuell eingesetzte Forstpersonal und die in den beiden Forstbetrieben vorhandenen Betriebsmittel. Als Stützpunkt für die Forstequipe ist der Forstwerkhof Ziegelhütte in Niederbipp vorgesehen, der durch den Forstbetrieb gemietet wird.
Der gemeinsame Forstbetrieb soll grundsätzlich gewinnorientiert arbeiten und trägt die Ergebnisverantwortung. Bei der Gründung wird der Verband mit einem Eigenkapital von 1.5 Mio. Franken (Grundkapital) ausgestattet. Investitionen kann der Forstbetrieb damit aus den Eigenmitteln finanzieren. Bis der Maximalbestand des Eigenkapitals von 2.5 Mio. Franken erreicht ist, wird die Hälfte des Ertragsüberschusses an die beteiligten Burgergemeinden ausgeschüttet. Ist der Maximalbetrag erreicht, wird der gesamte Gewinn ausbezahlt. Ein allfälliger Verlust, zum Beispiel nach einem Sturmereignis, wird dem Eigenkapital belastet und muss nicht von den Verbandsgemeinden gedeckt werden (keine automatische Defizitdeckung vorgesehen).
Der Zweck, die Organisation und die Finanzierung des neuen Forstbetriebs sind detailliert geregelt im Organisationsreglement, das den Burgerversammlungen zum Beschluss vorliegt. Wenn die Burgerinnen und Burger der Gründung des Verbandes zustimmen, kann der Gemeindeverband «Forst Hällchöpfli» ab Anfang 2025 operativ tätig werden.
In diesem Fall würden die bestehenden Forstbetriebe aufgelöst. Die Burgergemeinde Niederbipp und Wiedlisbach könnten die vorhandenen Fahrzeuge und Maschinen als Sacheinlage in den Verband einbringen. Die Bewertung der eingebachten Sachmittel erfolgt zum Zeitpunkt der Übernahme durch den neuen Forstbetrieb (Ende 2024) durch qualifizierte Fachpersonen.
Die Burgerräte von Attiswil, Niederbipp und Wiedlisbach sind überzeugt, dass mit der geplanten Zusammenarbeit sichergestellt ist, dass die nachhaltige und naturnahe Pflege und Nutzung der Waldungen im Bipperamt auch in Zukunft wirtschaftlich erfolgt und der Wald weiterhin alle seine Funktionen dauerhaft und uneingeschränkt erfüllen kann.
Die Burgerräte von Attiswil, Niederbipp und Wiedlisbach empfehlen den Burgerinnen und Burgern, dem Beitritt zum Gemeindeverband «Forst Hällchöpfli» zuzustimmen.