Wie ist das eigentlich? – Haftungsfragen im Wald

Das Ökosystem Wald erfüllt viele wichtige Funktionen für die Natur und uns Menschen. Die verschiedenen Anforderungen und Ansprüche an den Wald sind nicht einfach miteinander zu vereinbaren. Einerseits nutzen wir die Wälder, um den Rohstoff Holz zu gewinnen. Gleichzeitig leisten Wälder einen Beitrag zum natürlichen Klimaschutz, indem sie Kohlenstoff binden. Außerdem sind die Wälder wichtig für den Erhalt der biologischen Vielfalt und bieten Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Nicht zuletzt nutzen Menschen die Wälder als Erholungsräume. Gerne möchten wir darum auf zwei Merkblätter, eines vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) und eines vom Bundesamt für Strassen (ASTRA), aufmerksam machen.

Gemäss dem Merkblatt „Haftungsfragen bei Freizeit- und Erholungsaktivitäten im Wald“ des BAFU (https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/wald-holz/fachinfo-daten/informationen-haftung-wald.pdf.download.pdf/Merkblatt_HaftungWald_D.pdf)

gelten die folgenden Grundprinzipien:

  • Freies Betretungsrecht des Waldes: Gemäss Art. 699 ZGB und Art. 14 WaG dürfen Menschen den Wald grundsätzlich frei betreten.
  • Eigenverantwortung der Waldbesuchenden: Waldbesuchende tragen grundsätzlich selbst das Risiko waldtypischer Gefahren (z. B. morsche Äste, Zecken).
  • Keine generelle Bewirtschaftungspflicht: Es besteht keine Pflicht zur Kontrolle oder Entfernung von Gefahrenquellen, solange es sich nicht um Werke handelt.

Die Burgergemeinde Wiedlisbach und der Forstbetrieb «Forst Hällchöpfli» sind bestrebt unseren Wald nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und des naturnahen Waldbaus zu bewirtschaften und zu pflegen. Wir wollen im Rahmen unserer verfügbaren Mittel sicherstellen, dass die betreuten Waldungen alle ihre Funktionen (Nutz-, Schutz-, Erholungs- und Naturschutzfunktion) dauernd und uneingeschränkt erfüllen können. Ausserdem möchten wir folgende wichtige Empfehlungen aus dem Merkblatt für Waldbesuchende weitergeben:

  • Vorsicht bei Naturereignissen (Gewitter, Sturm, Schnee, Frost).
  • Keine eigenen Bauten im Wald errichten – vorherige Absprache mit Eigentümer/-in und Förster/-in sind zwingend nötig.

Das zweite Merkblatt beschäftigt sich speziell mit den «Haftungsfragen bei Mountainbikeunfällen» und kann hier eingesehen werden: https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/dokumente/langsamverkehr/merkblatt_haftung_unfaelle_auf_mountainbike_weginfrastruktur.pdf.download.pdf/Haftung%20bei%20Unf%C3%A4lle%20auf%20Mountainbike-Weginfrastruktur.pdf

Dieser Bericht kann unvollständig sein, jedoch ist der Burgerrat überzeugt, dass bei einem respektvollen Umgang untereinander alle Anspruchsgruppen den Wald geniessen können. Ein freundliches «Hallo» hilft mehr als die «Faust im Sack». 

Euer Burgerrat